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Handschlag von Männern im Anzug

Im Alter sorgenfrei wohnen

Genießen Sie finanzielle Freiheit und helfen Sie auf langer Sicht mit der Zustifterrente vielen tausend Menschen in Not.

Viele Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet, um im Alter mietfrei wohnen und in ihrem heimatlichen Umfeld bleiben zu können. Doch nicht immer spielt die Gesundheit bis ins hohe Alter mit und auch die Abgaben, um die Immobilie zu bewirtschaften und den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, können nicht immer gestemmt werden.

Genau für diesen Bedarf haben wir eine Kooperation mit der Stiftung Liebenau geschlossen. Als kirchlich gemeinnütziges Unternehmen mit Angeboten in der Alten- und Behindertenhilfe, Gesundheitswesen, Bildungsbereich sowie in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Stiftung ist seit mehr als 10 Jahren mit dem Produkt Zustifterrente im Immobilienmarkt aktiv.

Mit der Zustifterrente können Eigentümer, die beabsichtigen, ihre Immobilie weiter zu bewohnen, ihre Einkommenssituation im Alter verbessern. Gleichzeitig unterstützen sie die soziale Arbeit der Liebenauer Stiftung und helfen so dabei, Gutes zu tun. Durch die Zustifterrente erhält der Kunde das lebenslange, im Grundbuch eingetragene Wohnrecht in der Immobilie sowie eine laufende, monatliche Zahlung.

Wenn Sie also in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben, aber ihren Grundbesitz zur eigenen Altersvorsorge schon heute nutzen möchten, ist die Zustifterrente eine attraktive Lösung.

Vorteile für Sie

  • Zusätzlich laufende, monatliche Einkunft
  • Größere finanzielle Unabhängigkeit
  • Über Grundbuch abgesichertes, mietfreies Wohnrecht auf Lebenszeit
  • Notarielle Beurkundung
  • Übernahme aller Abschlusskosten durch die Stiftung Liebenau (z.B. Notar, Grunderwerbssteuer)

Berechnungsfaktoren für die Zustifterrente

  • Immobilienwert
  • Ihr Alter
  • Kapitalisierung des Wohnrechts
  • Risikoabschlag
  • Eventuelle Darlehensschulden
  • Sonstige Kosten wie absehbare Instandhaltungen

Bedingungen für die Zustifterrente

  • Der jüngere Bewohner muss mind. 65 Jahre alt sein
  • Im Falle einer Belastung soll diese nicht mehr als 30 % des Immobilienwertes betragen
Paar mit Laptop
Geldhaus mit Lupe

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